Forschung und Entwicklung ermöglichen Bürger:innen­betei­ligung bei der Energiewende

Energiegemeinschaften sind ein Instru­ment der Bürger:innen­beteiligung und unterstützen die Flexibilisierung des Energiesystems. Sie ermöglichen einen direkten Austausch von Energie zwischen Erzeugung und Verbrauch. Innovative Lösungen, die im Rahmen von kooperativen F&E-Projekten ent­wickelt wurden, unterstützen deren Aufbau und Betrieb.

Energiegemeinschaften sollen die Teilnahme von allen Bürger:innen an der Energiewende ermöglichen, wirtschaftliche Anreize bieten, die regionale Wertschöpfung fördern und den Ausbau einer dezentralen Energieversorgung unterstützen. Unter einer Energiegemeinschaft versteht man einen Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmenden, um Energie gemeinsam zu produzieren und zu verwerten. In Österreich gibt es dafür drei Modelle: Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA), Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaft (BEG).

Im Rahmen einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) können Personen mit einem gemeinsamen Netzanschluss, wie er beispielsweise in Mehrparteienhäusern vorhanden ist, seit 2017 Strom produzieren und gemeinsam verwerten. Seit 2021 ist es auch möglich, Energie gemeinschaftlich über Grundstücksgrenzen hinweg zu produzieren, zu speichern, zu verbrauchen und zu verkaufen. Das geschieht einerseits über die lokal oder regional beschränkten Erneuerbare‑Energie‑Gemeinschaften (EEG) und andererseits über die österreichweit unbeschränkten Bürgerenergiegemeinschaften (BEG). Eine EEG darf Energie aus erneuerbaren Quellen in Form von Strom, Wärme oder erneuerbarem Gas nutzen, während eine BEG auf Strom beschränkt ist.
Österreichweit waren Ende 2025 bereits über 6.500 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften in Betrieb.

Smart Grids als Basis heutiger Energiegemeinschaften

Bereits vor 2016 wurden durch FTI- und Vernetzungsmaßnahmen zu Smart Grids wesentliche Grundlagen für die Entwicklung von Energiegemeinschaften in Österreich geschaffen. Die Aktivitäten zielten darauf ab, dezentrale Erzeugung, Speicher, flexible Verbraucher sowie intelligente Gebäude zu vernetzen. In Forschungsprojekten und Pionierregionen (Großes Walsertal, Salzburg, Vöcklabruck, Linz, Großschönau, Murau) wurden konkrete Fragestellungen untersucht und erprobt. Unterstützt wurden die Entwicklungen durch den Strategieprozess Smart Grids 2.0 des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT). Ziel des Prozesses war es, Forschungs- und Demonstrationsergebnisse auszuwerten und daraus mittelfristige Strategien sowie konkrete Aktionspläne abzuleiten. Ergänzend dazu stärkte das 2011 eingerichtete „International Smart Grid Action Network (ISGAN)" im Rahmen des „Technology Collaboration Program (TCP)" der internationalen Energie-Agentur (IEA) den internationalen Austausch.

Österreichische und europäische Rahmenbedingungen

Aufbauend auf den Vorarbeiten wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene maßgeblich weiterentwickelt. Die Europäische Union hat mit dem „Clean Energy for all Europeans Package" (CEP) neue Rahmenbedingungen geschaffen, die eine stärkere Beteiligung von Bürger:innen am Energiesystem fördern sollen. Das CEP wurde am 30. November 2016 vorgestellt und besteht aus acht Rechtsakten zu den Themen Energieeffizienz von Gebäuden, erneuerbare Energien (EE), Energieeffizienz (EE), Governance und Gestaltung des Strommarktes. Das Paket wurde mit der Veröffentlichung der endgültigen Texte im Amtsblatt der Europäischen Union im Juni 2019 abgeschlossen.

Für Energiegemeinschaften sind vor allem die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 und die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EU) 2019/944 von Bedeutung. Sie definieren Energiegemeinschaften als eigenständige Akteure im Energiemarkt und verpflichten die Mitgliedstaaten dazu, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.

Diese Vorgaben wurden in Österreich im Jahr 2021 durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sowie die Novellierung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG 2010) umgesetzt. Dadurch wurde die Gründung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften ermöglicht. Ende 2025 wurde das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) beschlossen, welches neue Rechte und Pflichten für Energiegemeinschaften enthält. Mit dem neuen ElWG werden zusätzlich die Eigenversorgungsanlage (EV), mit der sich aktive Kund:innen über einen anderen Standort selbst versorgen können, und vertragliche Vereinbarungen wie Peer-to-Peer-Verträge (P2P), welche eine gemeinsame Energienutzung auf vertraglicher Basis ermöglichen, eingeführt.

Im Bereich der Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen nimmt Österreich eine Vorreiterrolle ein, da die Vorgaben der Europäischen Union zu Energiegemeinschaften früh und umfassend umgesetzt und durch Unterstützungsstrukturen in Form einer nationalen Koordinationsstelle begleitet wurden.

Unterstützung für Energiegemeinschaften in Österreich

Um die Förderungen von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften zu bündeln und ihre nachhaltige Verankerung in Österreich zu ermöglichen, wurde beim Klima- und Energiefonds im Jahr 2021 die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften" eingerichtet. Sie stellt online zentrale Informationen, Unterlagen und Anlaufstellen rund um Energiegemeinschaften zur Verfügung. Zudem organisierte die Koordinationsstelle bereits drei Jahreskonferenzen zu Energiegemeinschaften mit Fokus auf Rechtsrahmen, technische Umsetzung, soziale Innovationen und Best‑Practices.

Mit der Einführung von Energiegemeinschaften im Jahr 2021 hat der Klima- und Energiefonds auch erstmals das Förderprogramm Energiegemeinschaften ausgeschrieben, welches in Folge jährlich fortgeführt wurde. Ziel war es, innovative Leuchtturmprojekte zu schaffen, deren Erkenntnisse für nachfolgende Energiegemeinschaften genutzt werden können. Das Förderprogramm 2026 konzentriert sich auf die Weiterentwicklung bestehender Energiegemeinschaften. Die Schwerpunkte umfassen die Erweiterung und Öffnung der Gemeinschaften sowie Maßnahmen rund um die Flexibilisierung des Strombezugs. Die geförderten Projekte behandeln diverse Themengebiete im Zusammenhang mit Energiegemeinschaften, wie unter anderem Digitalisierung, Flexibilität und Speicher, E-Mobilität sowie soziale Gerechtigkeit.

Digitale Services und Tools für Energiegemeinschaften

Für einen erfolgreichen Aufbau und Betrieb von Energiegemeinschaften sind benutzerfreundliche Tools und Services entscheidend. Die Aufgabe dieser Services besteht darin, Initiator:innen, Administrator: innen und Nutzer:innen beim Umgang mit einer Energiegemeinschaft zu unterstützen. Ein Forschungsprojekt, das sich mit der nutzerorientierten Entwicklung von Technologien und Services für Energiegemeinschaften beschäftigte, war „NETSE" (Nutzerorientierte Entwicklung von Technologien & Services für Energiegemeinschaften). Daraus ist eine Softwareplattform für die Verwaltung von Energiegemeinschaften hervorgegangen. Die Online-Plattform unterstützt bei der Konzeption, Gründung, Verwaltung und Abrechnung von Energiegemeinschaften. Sie ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie eine aus der Forschung hervorgegangene Technologie erfolgreich den Weg in den Markt finden kann.

Im internationalen Kontext erforscht das Projekt IEA UsersTCP SLA 3.0" die Bedingungen, unter denen Menschen automatisierte und digital gesteuerte Energieanwendungen annehmen und unterstützen. Österreich liefert dafür Erkenntnisse aus Energiegemeinschaften, Home Energy Management Systemen und Nutzerforschung. Das Projekt knüpft an die Vorarbeiten von SLA 1.0 und 2.0 an und widmet sich der sozial robusten Gestaltung von digitaler Steuerung, datenbasierter Flexibilitätsnutzung und algorithmischen Entscheidungen.

Energiegemeinschaften und Flexibilitäten im Stromnetz

Im Hinblick auf den Ausbau erneuerbarer Energien steigen die Anforderungen an Flexibilitäten im Stromnetz, um vor allem Schwankungen von Photovoltaik oder Windkraft auszugleichen. Energiegemeinschaften können dazu beitragen, die Erzeugung und den Verbrauch lokal besser abzustimmen. Dabei ist nicht nur die örtliche Nähe entscheidend, sondern auch die Gleichzeitigkeit zwischen Erzeugung und Verbrauch. Energiespeicher spielen eine wichtige Rolle, da sie überschüssige Energie aufnehmen und bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgeben. Dadurch können Versorgungssicherheit und Flexibilität erhöht werden.

Vor diesem Hintergrund untersuchte das Sondierungsprojekt „ORANGE" regulatorische und tarifliche Anreizmechanismen, um Flexibilitäten gemeinschaftlich und netzfreundlich zu nutzen. Im Projekt „GridCommunity" werden technische, wirtschaftliche und regulatorische Lösungen für die Integration von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEGs) in das Stromnetz entwickelt. Dabei sollen sie als netzdienliche Akteure zur Stabilität eines dezentralen und resilienten Energiesystems beitragen. Im Bereich der Energiespeicherung forscht das Projekt „EGent" an stochastischen und kooperativen Agenten-Systemen zur Einbindung mobiler und stationärer (Schwarm-)Speicher in Energiegemeinschaften.

Im Projekt „Smart City Neudörfl – RES² Community" wurden Energiegemeinschaften mit Resilienzthemen verknüpft. Dazu wurde eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft in der Marktgemeinde Neudörfl im Burgenland partizipativ entwickelt. Im Fokus standen Bewusstseinsbildung, krisensichere Versorgung, Blackoutprävention und offene Kommunikationsstandards für Echtzeitdaten. Für die EEG wurde somit ein Energiemanagementsystem eingeführt, das auf Echtzeitdaten aus den Smart Metern basiert. Damit zeigt das Projekt, wie lokale Energiegemeinschaften zu einer resilienten Energieversorgung beitragen können.

Im internationalen Kontext beschäftigt sich die Arbeitsgruppe „IEA ISGAN Working Group 9", die zuvor als Annex 9 geführt wurde, mit Flexibilitätsmärkten und ihrer Integration in Energiesysteme. Dabei werden alle Zeiträume von langfristigen Investitionsentscheidungen bis hin zu sehr kurzfristigen Reaktionen berücksichtigt. Darüber hinaus betrachtet die Arbeitsgruppe große, zentrale Anlagen bis hin zu dezentralen Systemen von Prosumern, einzelnen Verbrauchern und Energiegemeinschaften. Die Arbeitsgruppe fördert den internationalen Austausch von Wissen sowie die Sammlung von Best-Practice-Beispielen.

Energiegemeinschaften und Elektromobilität

Die Forschung widmet sich auch der Frage, wie Elektrofahrzeuge in Energiegemeinschaften als Speicher integriert werden können. Konzepte wie das bidirektionale Laden können dabei eine wichtige Rolle spielen, da sie nicht nur das Aufladen der Antriebsbatterie eines Elektrofahrzeuges erlauben, sondern auch die Rückgabe der gespeicherten Energie. Dadurch kann das Fahrzeug beispielsweise als temporärer Energiespeicher für Photovoltaikanlagen in Privathaushalten dienen. Dieses Konzept wird als Vehicle-to-Home (V2H) bezeichnet. Wird die Energie aus dem Fahrzeug in das Stromnetz eingespeist, handelt es sich um Vehicle-to-Grid-Anwendungen (V2G). Dadurch entsteht eine zusätzliche Flexibilität, mit der auch Energiegemeinschaften Erzeugungs- und Verbrauchsschwankungen ausgleichen können. Ein Projekt, das Energiegemeinschaften und Elektromobilität miteinander verbindet, ist „SmaChaCo". Anhand eines Mehrfamilienhauses in Graz wird untersucht, wie sich Elektrofahrzeuge und bidirektionale Ladeinfrastruktur in eine Energiegemeinschaft integrieren lassen.

Soziale Gerechtigkeit im Kontext von Energiegemeinschaften

Die Transformation des Energiesystems bietet große Potenziale, doch bislang profitieren vor allem technologieaffine, privilegierte Bevölkerungsgruppen von Schlüsseltechnologien wie Home Energy Management Systemen, Elektromobilität oder Energiegemeinschaften. Damit diese Technologien der Energiewende inklusiv und gerecht gestaltet werden können, müssen Menschen mit unterschiedlichen Lebensrealitäten in deren Mitgestaltung eingebunden werden. Diesem Thema widmet sich das Sondierungsprojekt E3 – Energy, Equity, Equality". Es prüft und bewertet die Umsetzbarkeit von Rahmenbedingungen für tiefergehende Initiativen mit Schwerpunkt auf Intersektionalität und soziale Gerechtigkeit in der Energiewende.

Ergänzend dazu beschäftigen sich die Projekte „Energy WITH Spirit", „SOL:E" und „sozialEG" mit solidarischen Energiegemeinschaften. Ziel des Projekts „Energy WITH Spirit" war es, eine solidarische Energiegemeinschaft im evangelisch-diakonischen Bereich in Österreich umzusetzen, um vulnerable Bevölkerungsgruppen einzubeziehen. Das Projekt „SOL:E" zielte ebenfalls auf die Gründung einer Energiegemeinschaft ab, die solidarischen Prinzipien folgt. Der Fokus lag dabei auf der Förderung der Teilhabe von Menschen aus einkommensschwachen oder energiearmen Haushalten an der Energiewende und der Senkung ihrer Haushaltskosten. Im Projekt „sozialEG" werden Betriebsmodelle für sozial gerechte Energiegemeinschaften entwickelt und erprobt.

Best-Practice-Beispiele von Energiegemeinschaften in Österreich

Die Energiegemeinschaft Göttweigblick kann als Vorbild angesehen werden, da sie auf starke Bürgerbeteiligung und eine enge Zusammenarbeit mit regionalen Betrieben setzt. Gegründet unter dem Motto „Von Bürgern für alle", umfasst sie über 300 Mitglieder und kombiniert Mitgliederanlagen mit gemeinschaftlichen Anlagen mit Bürgerbeteiligung. Für eine regionale Energieversorgung sorgen Photovoltaikanlagen, Energiespeicher, ein Kleinwasserkraftwerk und ein intelligentes Energiemanagementsystem. Ein sogenannter „Sonnentarif" ermöglicht den Mitgliedern eine kostengünstige Nutzung von überschüssigem Solarstrom.

Ein weiteres Best-Practice-Beispiel ist die Energiegemeinschaft Ennstal, welche Anfang 2022 zunächst als lokale Test-EEG gegründet und Ende desselben Jahres zur regionalen EEG-Ennstal ausgeweitet wurde. Derzeit umfasst sie rund 270 Mitglieder und setzt auf einen Mix aus Windkraft, Photovoltaik sowie Wasserkraft. Dadurch erreicht sie einen hohen Eigenversorgungsgrad von 70–80 % des Strombedarfs der Mitglieder.

Bei der Energiegemeinschaft RobinPowerhood liegt der Fokus auf einer nachhaltigen und sozial gerechten Energieversorgung. Sie wurde gegründet, um gegen Energiearmut in Österreich vorzugehen, und hat über 140 Mitglieder aus acht Bundesländern. Überschüssiger Solarstrom von Spender:innen wird an sozial benachteiligte Haushalte verteilt. Die Energiegemeinschaft soll dabei Gemeinden, soziale Einrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen zu einem ökosozialen Netzwerk verbinden.

Ausblick

Die vorhandenen Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung und erste erfolgreiche Marktumsetzungen von Tools und Services für Energiegemeinschaften verdeutlichen die großen Fortschritte, die bereits erzielt wurden. Dennoch gibt es Themen, die noch weitere Forschungs- und Innovationsinitiativen erfordern. Dazu gehören beispielweise die Entwicklung von Geschäftsmodellen, die Einbindung von Speichern sowie die Realisierung eines stabilen Inselbetriebs von Energiegemeinschaften im Falle von Blackouts.

Die EU sieht in Energiegemeinschaften ein wirksames Mittel, um ihre Klima- und Energieziele zu erreichen. Allerdings kündigte der Europäische Rechnungshof in einem Sonderbericht im März an, dass die gesetzten Ziele hinsichtlich Energiegemeinschaften und die Umsetzung einer sogenannten „Energiewende von unten" in der EU nicht erreicht wurden. Es wird festgehalten, dass es zu wenig Energiegemeinschaften in der EU gebe. Als Grund werden unter anderem rechtliche und technische Hindernisse, Netzprobleme, hoher Verwaltungsaufwand sowie unzureichende Unterstützung für Energiespeicher genannt. Mehr Klarheit bei den Vorschriften und stärkere Anreize für Bürger:innen wären notwendig, um erfolgreichere Initiativen hervorzubringen.

Demgegenüber gibt es auch Einschätzungen, welche den Beitrag von Energiegemeinschaften in ihrer jetzigen Ausgestaltung zum Gesamtsystem hinterfragen. Die bestehenden Strukturen würden nur begrenzt zur Netzstabilität und Netzsicherheit beitragen, da Spitzenlasten unverändert bleiben und eine Echtzeitsteuerung kaum möglich ist. Außerdem wird darauf verwiesen, dass eine klare Definition von „Netzdienlichkeit" und eine Verbindung zu messbaren Indikatoren fehlen.

In diesem Bereich gibt es eine Lücke, die durch weitere Forschung und Entwicklungstätigkeit geschlossen werden sollte. Der Klima- und Energiefonds startet im Herbst 2026 eine Ausschreibung zu innovativen Lösungen zur Hebung von Flexibilitäten in Energiegemeinschaften. Dadurch soll ein größerer Beitrag zur Netzstabilität gelingen.

Autor:innen: Anna-Lena Oberhofer / Ludwig Fliesser, Green Energy Lab, im Auftrag des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur.

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